Jugendschutz im Internet
Kinder und Jugendliche haben heutzutage Zugriff auf eine virtuelle Welt mit Inhalten, die nicht immer für ihre Altersgruppe geeignet sind. Es war nie so leicht, nur durch wenige Mausklicks oder eine falsche Bedienung an nicht altersgerechtes Material zu kommen. Kinder und Jugendliche sind nun auch im bisher geschützten Elternhaus von Fremden ansprechbar. Vertrauen kann unter einer falschen Identität erschlichen werden. Es fällt gerade jungen Menschen sehr schwer, die Kommunikation in Foren und Chats misstrauisch zu beurteilen. Wo liegt die Verantwortung für den Jugendschutz? Beim Staat oder doch nur bei den Eltern? Wir gehen nun auf die Beteiligten Akteure ein, um anschließend Aufgaben und Pflichten der einzelnen Akteuren zu suchen.
Akteure
Beim Thema Jugendschutz in Foren und Chats sind einige Akteure beteiligt. Die Rahmenbedingungen bestimmt der Staat. Betreiber der Webseiten bestimmen die technischen Möglichkeiten. Die Eltern sind die direkten Ansprechpartner für ihre Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche unterscheiden wir, ab 12 Jahren sprechen wir vom Jugendlichen. Die Kinder und Jugendlichen sind direkt in der Verantwortung mit den Umgang der neuen Möglichkeiten. So liegen viele Gefahren im Umgang mit den neuen Medien im Verhalten.
Staat
Der Staat versteht unter Jugendschutzmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Jugenschutz soll allgemein Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren schützen. Kinder und Jugendliche gelten als besonders schutzbedürftig im Internet.
Der Staat stellt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches ein Gesetz zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit ist. Zeitgleich zum Jugendschutzgesetz trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien schafft. Zum Glück gilt dieser Staatsvertrag deuschlandweit, obwohl dieser auf Länderebene beschlossen wurde.
Nach dem Gesetz sind unter anderem folgendes verboten: Gewalt-, Tier und Kinderpornographie (gilt auch für virtuelle Darstellungen) Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (gilt auch für virtuelle Darstellungen) Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind Aufstachelung zum Rassenhass, Kriegsverherrlichung
Auf unserem Kongress wurde von den Teilnehmern die Rolle des Staates erweitert. Der Staat soll nach unseren Teilnehmern die Verantwortung für das Geschriebene in Foren und Chats stärken. Kinder und Jugendliche sind sich oft nicht über die Auswirkungen ihrer Texte bewusst. Eine Schulung aller Verantwortlichen zum Aufbau der Medienkompotenz wurde von einigen Teilnehmern gefordert, die auch in einem Internetführerschein enden kann. Zudem soll für ein Identifikationssystem und ein spezielles Internet nur für Kinder gesorgt werden.
Betreiber
Auf Seiten der Betreiber gibt es die Organisation Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (FSM). Die Mitgliedschaft erfordert eine Selbstverpflichtungserklärung. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern kann die FSM als Jugendschutzbeauftragter des Unternehmens angegeben werden. Zudem erstellt die FSM Gutachten über Internetauftritte. Darüber hinaus bieten einige Foren und Chats verschiedene Formen von Moderation an. So könnten Nachrichten z.B. nur nach Freigabe durch Moderatoren angezeigt oder auffällige Nutzer gesperrt werden. Gerade bei Zielplattformen für Kinder und Jugendliche ist ein Alarm-Button empfehlenswert. Dieser kann von den Nutzern betätigt werden um einen Moderator per Knopfdruck zu benachrichtigen. Zudem wird dabei der Dialog und die IP-Adressen gespeichert.
Von den Betreibern wurde von unseren Kongressteilnehmern ernstere Zugriffsbeschränkungen gefordert. Es ist noch zu leicht sich mit einer falschen Identität anzumelden. Die Moderation soll durch Betreiber gestellt werden, welche Meldungen ernst nehmen und verfolgen. Neben mehr Filtertechniken wurde als Vorrausetzung zur Teilnahme ein Internetführerschein gefordert.
Eltern
Eltern sollen den neuen Techniken unvoreingenommen gegenüber stehen. Die Eltern haben eine Vorbildfunktion den Kindern gegenüber, auch bei den neuen Kommunikationsmitteln. Man sollte als Elternteil das Konsumverhalten seiner Kinder bewusst steuern.
Einstimmig beschlossen unsere Kongressteilnehmer ein Verbot des Internets für Kinder, welches die Eltern durchsetzen sollen. Als Elternteil sollte man erst Jugendlichen den Zugang erlauben. Neben einer Whitelist, die nur eine Auswahl von Webseiten erlaubt, sollen Eltern nicht nur am Anfang das Verhalten der Jugendlichen im Auge behalten.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen erst lernen sinnvoll mit den neuen Medien umzugehen. Die ersten Schritte im Internet sollten sie unter Aufsicht ihrer Eltern machen. Der Besuch von Foren und Chats sollte nur auf moderierten und altersgerechten Plattformen gemacht werden. Niemals sollten persönlichen Daten preisgeben werden. Auf keinen Fall sollte man sich mit unbekannten über das Internet verabreden, wenn man sich dennoch treffen will, sollte man nicht ohne seine Eltern zum ersten Treffen gehen. Nach unseren Kongressteilnehmern fehlt den Kindern und Jugendlichen es an Verantwortungsgefühl für das, was sie schreiben. Mit Fragen und seltsamen Situationen sollen sie zu den Eltern gehen.
Fazit
Alle Akteure liegen in der Verantwortung. Gerade vom Staat wird mehr als nur die Gesetzesgebung gewünscht, von den Betreibern wird mehr Sensibilität gegenüber den Jugenschutz erwartet. Eltern müssen ein guter Ansprechpartner gegenüber ihren Kindern und Jugendlichen sein und auch über die notwendigen technischen Fachkenntnisse verfügen. Kinder und Jugendliche müssen sich der Gefahren aus der virtuellen Welt klar sein, zumindest sich an klaren Verhaltensregeln halten. Ein Treffen mit Fremden und der Austausch von persönlichen Daten darf nicht ohne Eltern stattfinden.